Handlungserfordernisse für Ver- und Entsorgungssysteme
Eine der Grundlagen der Politik der Raumentwicklung und des regionalen Ausgleichs in Deutschland ist bis heute eine angemessene infrastrukturelle Ausstattung der Lebens- und Wirtschaftsräume. Infrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für räumliche Entwicklung und für wirtschaftliche Aktivitäten oberhalb des Subsistenzniveaus.
Dieses Erklärungsmuster gilt seit den 1950er/1960er Jahren und war Ausgangspunkt mannigfacher privater wie öffentlicher Anstrengungen zur Initiierung von Entwicklungsimpulsen. Seit Ende der 1980er Jahre findet jedoch eine schrittweise Überführung der öffentlichen Produktion von infrastrukturellen Leistungen in private Hände statt, teilweise bei öffentlicher Aufsicht über die Bereitstellung. Dieser Trend hält an. Damit einher geht eine schleichende Veränderung des Charakters von Infrastruktur. Mehr und mehr werden Entgelte erhoben, womit das Ausschlussprinzip akzeptiert wird. Es zeichnet sich ab, dass möglicherweise einzelne Bereiche gar nicht mehr als Grundvoraussetzung wirtschaftlichen Handelns angesehen werden. Gleichwohl wird nach wie vor auch in der Wissenschaft davon ausgegangen, dass das Vorhandensein von Infrastruktur für wirtschaftliche Aktivitäten unerlässlich ist. Dabei bleibt bis heute vielfach offen, was mit Infrastruktur überhaupt gemeint ist.
Die raumwissenschaftliche Forschung muss sich dieses wichtigen Themas daher erneut annehmen. Denn es gibt eine erhebliche Veränderungsdynamik, die praktisch alle Bereiche von Infrastruktur in der Praxis betrifft und durch die zahlreiche Fragen für die wissenschaftliche Forschung aufgeworfen werden. Soweit dieser erhebliche Veränderungs- und Anpassungsdruck durch technischen Wandel hervorgerufen wird, ist er nicht neu und in seinen Auswirkungen überschaubar. In der Einschätzung schwierig sind vielmehr die Auswirkungen durch teilweise massive Veränderungen in den ökonomischen Rahmenbedingungen (einschließlich der daraus seit langem resultierenden zeitlichen Verschiebungen von Anpassungs- und Erhaltungsinvestitionen), in sozio-kulturellen Bestimmungsgrößen und in den Konsequenzen von Deregulierung, Privatisierung etc. Hierzu ist ein Arbeitskreis gegründet worden, der im Frühjahr 2006 seine Arbeit aufgenommen hat. Er wird im Wesentlichen vier Themenblöcke bearbeiten:
Zum Ersten geht es um die Einschätzung der Veränderungen der Rahmenbedingungen und die Einschätzung ihrer Raumbedeutsamkeit; zum Zweiten um das Verhältnis von Infrastrukturplanung zur Raumplanung. Das betrifft die formalen und instrumentellen Belange und die Beantwortung der Frage, wie Infrastrukturplanung aus raumplanerischer Sicht aussehen sollte. Ein dritter Block widmet sich den regionalen Entwicklungspotenzialen der Infrastruktur und ein vierter dem Bereich der Infrastruktur in ihrem Verhältnis zur regionalen Umweltpolitik. Zum Abschluss werden einige Beispiele aus der Praxis bearbeitet, die einen ersten Eindruck und Erfahrungen mit den Veränderungen bieten.
Kontakt
Dipl.-Ing. Tanja
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, Technische Universität Dortmund, Fak. Raumplanung (Geschäftsführerin)
Dr. Mareike
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, Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Sekretariat, Hannover (Betreuung in der ARL)
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