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In den Braunkohleabbaugebieten Ostdeutschlands und Nordrhein-Westfalens geht der Abbau in weiten Teilen dem Ende zu. Viele Tagebaue sind ausgekohlt oder nicht mehr rentabel zu betreiben. Damit stellt sich neben den Problemen des aktiven Tagebaus zunehmend die Problematik der Folgenutzung der aufgelassenen Flächen. Um die Folgenutzungen planerisch zu steuern, sind in den Regelungen zur Raumordnung der Länder Instrumentarien vorgesehen. Ein Problem dabei bleibt der Umgang mit dem wieder herzustellenden Wasserhaushalt der Regionen. Hier sind viele Fragen der Abstimmung zwischen den beteiligten Fachplanungen, den Bergbau(folge)unternehmen und der Regionalplanung noch nicht hinreichend geklärt.
In den vergangenen Jahren stand daher das Thema des Wasserhaushalts im Rahmen der Braunkohlenplanung im Vordergrund. Darüber hinaus hat sich der IIK dem Zusammenwirken zwischen der Braunkohlenplanung im Rahmen der Landes-, Regional- und Bauleitplanung und den beteiligten Fachpolitiken wie Natur- und Landschaftsschutz, Bergrecht, Energiepolitik, Agrarpolitik usw. sowie den Abbau-, Sanierungs- und Entwicklungskonzepten der betroffenen Unternehmen gewidmet.
Angesichts des vorgesehenen Ausstiegs aus der Steinkohleförderung und der Kernenergie ist es notwendig, sich mit energiewirtschaftlichen Zukunftsfragen auseinander zu setzen. Daher werden den IIK künftig auch Fragen zur Erkundung, Planung und möglichen Aufschlüssen von Zukunftslagerstätten beschäftigen.
Kontakt
Dipl.-Geogr. Tobias
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, Regionaler Planungsverband Westsachsen, Regionale Planungsstelle Leipzig (Geschäftsführer)
N.N., Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Geschäftsstelle, Hannover (Betreuung in der ARL)
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